AGB
1. Allgemeines
Leistungen von Artware, sowie die Benutzung der von Artware betriebenen Websites und die Inanspruchnahme aller damit verbundenen Dienstleistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sowie von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von Artware ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Weitere Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ein Angebot von Artware und der jeweilige Auftrag des Auftraggebers. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er durch Artware schriftlich bestätigt oder erfüllt wird, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass durch die weltweite Nutzung des Internet, sowie mobiler Kommunikationseinrichtungen, verschiedene Rechtsordnungen berührt sein können und er trägt das daraus entstehende rechtliche und wirtschaftliche Risiko der Nutzung alleine. Die Nutzung der Softwareprodukte erfolgt ausschließlich im Rahmen der mit der Software mitausgelieferten Lizenzvereinbarung und ist daher nicht Gegenstand dieser AGB.
2. Genehmigung
Alle Leistungen von Artware sind vom Auftraggeber umgehend zu überprüfen. Der Auftraggeber hat allfällige Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Leistung durch Artware schriftlich zu rügen, ansonsten gelten die erbrachten Leistungen als genehmigt und anerkannt. Ein Schadenersatzanspruch ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Informationen und Dienstleistungen Dritter
Soweit Informationen oder Dienstleistungen Dritter durch den Auftraggeber genutzt werden, kommt lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten zustande. Artware treffen diesbezüglich keinerlei Rechte und Pflichten. Artware behält sich vor, in geeigneter Weise auf den Websites von Artware auf von Dritten angebotene Leistungen hinzuweisen, ohne dass Artware diesbezüglich eine Verpflichtung trifft oder Ansprüche aus einer unvollständigen oder unrichtigen Kennzeichnung abgeleitet werden können. Sofern auf Internetseiten von Artware auf andere Seiten verwiesen wird (z.B. per Hyperlink), dient dies nur dem Zweck der Information. Es wird keine wie immer geartete Haftung für den Inhalt der Seiten übernommen, auf die verwiesen wird.
4. Material des Auftraggebers
Für den Fall, dass Artware zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Material des Auftraggebers benötigt, ist dieser verpflichtet, die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und in zweckdienlicher Form an Artware zu übermitteln. Der Auftraggeber garantiert Artware, dass dieses Material weder gegen die guten Sitten noch gegen ein gesetzliches oder verwaltungsbehördliches Verbot verstößt und frei von Rechten Dritter ist bzw. dass der Auftraggeber die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Weitergabe besitzt. Der Auftraggeber hat Artware für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, übernimmt Artware für derartiges Material keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Auftraggeber zurückzustellen.
5. Zahlungsmodalitäten
Es gelten die im Anbot oder im Bestellformular von Artware angeführten Preise. Rechnungen von Artware sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Sämtliche Bankgebühren und Überweisungsspesen übernimmt der Einzahler. Die Nutzung der Software-Lizenzen ist erst nach vollständiger Bezahlung zulässig. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Bereitstellung der Dienstleistung bzw. Vertragserfüllung durch Artware. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Artware berechtigt, jegliche Leistung nach schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Summe auszusetzen, insbesondere Internet-Seiten vom Abruf zu sperren und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Passwörter zu ändern oder zu sperren, dies unbeschadet des Rechtes von Artware zur Vertragsauflösung. Alle damit verbundenen Kosten und Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Diese Maßnahmen sind solange zulässig, bis die vertraglichen Bedingungen durch den Auftraggeber wieder erfüllt sind. Bei Zahlungsverzug ist Artware berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 11 % per anno zu verrechnen. Sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Spesen oder Kosten sind durch den Auftraggeber zu ersetzen.
6. Leistungsverzögerungen
Artware haftet nicht für Folgen aus Leistungsverzögerungen, die eventuell durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen des Auftraggebers bzw. durch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Artware die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören u. a. auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber (v.a. von Internetprovidern und ähnlichen Unternehmen bzw. Organisationen), auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Artware oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat Artware auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese Leistungsverzögerungen berechtigen Artware, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
7. Rücktrittsrecht
Falls Artware aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die nicht von Artware zu vertreten sind, die jeweilige Leistung dem Auftraggeber nicht erbringen kann, ist Artware berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von Artware angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
8. Haftung
Sofern nicht durch andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung überhaupt ausgeschlossen wird, richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Artware haftet ausschließlich für typische und vorhersehbare Schäden, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für indirekte und mittelbare Schäden sowie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder für anderen finanziellen Verlust ist überhaupt ausgeschlossen. Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet der Auftraggeber gegenüber Artware für den Ersatz aller aus diesem Verhalten der Artware entstehenden direkten und indirekten Schäden. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen AGB eine Haftung ausschließen, ist jegliche Haftung auf insgesamt EURO 500,- bzw. auf jenen Betrag, der von der Betriebshaftpflichtversicherung von Artware umfasst ist, beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit Artware nicht ausdrücklich in der Bestellung mit der technischen Integration und Herstellung der Kompatibilität mit anderen Programmen des Auftraggebers beauftragt wurde, liegen darauf beruhende Unzulänglichkeiten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel beschränkt. Gewährleistungsansprüche sind vom Auftraggeber, bei sonstigem Erlöschen, schriftlich innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leistungserbringung durch Artware per Einschreiben geltend zu machen. Die Reklamation hat die genaue Beschreibung des gerügten Mangels zu enthalten. Artware wird die eingelangte Mängelrüge überprüfen und bei berechtigter Reklamation einen Nachbesserungsversuch vornehmen, sofern der Auftraggeber alle für die Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zulässt. Sollte der gegenständliche Mangel durch den Nachbesserungsversuch nicht behoben werden, sind Artware oder der Auftraggeber zur Wandlung des Vertrages berechtigt. Ein Anspruch auf Preisminderung ist ausgeschlossen. Es besteht lediglich ein Anspruch auf Nachbesserung oder Wandlung. Artware leistet nicht Gewähr für sämtliche vermittelte Leistungen Dritter. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, und für nicht korrekte oder unvollständige Anwendung der von Artware bereitgestellten Implementierungsanleitungen entfällt jegliche Gewährleistung durch Artware. Soweit die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme Gegenstand des Auftrages ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Für das ursprüngliche Programm lebt die Gewährleistung dadurch nicht wieder auf.
10. Datenschutz
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung und Artware diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Artware wird alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz der bei ihr gespeicherten Daten ergreifen. Sollte es trotzdem einem Dritten gelingen, diese Daten missbräuchlich zu verwenden, so ist ein diesbezüglicher Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz gegenüber Artware ausgeschlossen.
11. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Artware, die ihm aufgrund eines Vertragsverhältnisses zur Artware bekannt werden. Dies umfasst auch sämtliche Informationen, die im Rahmen der vertraglichen Beziehung zu Artware zugänglich gemacht werden, soweit diese von Artware als vertraulich eingestuft werden oder der Natur der Sache nach vertraulich sind. Der Auftraggeber haftet gegenüber Artware für sämtliche Schäden und Nachteile, welche sich aus der Verletzung dieser Geheimhaltungsbestimmungen ergeben. Falls der Auftraggeber seine Benutzeridentifikation und die zur Verfügung gestellten Passwörter Dritten bekannt gibt, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Kosten und sonstigen Folgen.
12. Immaterialgüterrechte
Der Auftraggeber ist für von ihm im Zusammenhang mit der Vereinbarung mit Artware genutzten gewerblichen Schutzrechte ausschließlich selbst verantwortlich und verpflichtet sich, Artware hinsichtlich einer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund gewerblicher Schutzrechte vollkommen schad- und klaglos zu halten.
13. Servicebereich "myConstructioner"
13.1. Allgemeines Artware ist der Hersteller der Software "Constructioner WebTechnology" und betreibt in diesem Zusammenhang die Internet- Plattformen "www.constructioner.com" und "www.myconstructioner.com". Als "Servicebereich" wird jener passwortgeschützte Online-Bereich bezeichnet, der im Internet unter "www.myconstructioner.com" (https://secureconnection. net/myconstructioner/) angeboten wird. Leistungen von Artware, sowie die Benutzung des Servicebereichs und die Inanspruchnahme aller damit verbundenen Dienstleistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Durch die erstmalige Anmeldung mit Username und Passwort wird für den Benutzer automatisch ein Account angelegt. Jedem Account wird eine eindeutige Account-Nummer zugeteilt. Account-Nummer und Kundennummer sind ident. Pro Firma ist nur ein Account zulässig. Innerhalb eines Accounts können mehrere Benutzer einer Firma angelegt werden. Es ist jedoch nicht gestattet, innerhalb eines Accounts Benutzer anzulegen, die einer Firma nicht unmittelbar zuzuordnen sind.
13.2. Bonus System Das Bonus System gilt ausschließlich für den Kauf von Softwarelizenzcodes der Version 2.x der Constructioner Professional Edition. Für die Errechnung der Bonusstufe werden ausschließlich jene Bestellungen berücksichtigt, die innerhalb eines Accounts im Servicebereich getätigt wurden. Für die eindeutige Zuordnung der Bestellungen wird dabei die Account-Nummer herangezogen. Bei Abschaffung oder kundennachteiliger Veränderung des Bonus Systems gelten die ursprünglichen Einkaufskonditionen noch bis zu einem Jahr ab Änderungsdatum weiter, wenn der Kunde zumindest bereits eine Professional Edition Lizenz 2.x erworben hat, · diese Bestellung(en) über das Bestellformular des Servicebereichs getätigt wurde(n) und · der Kunde diesen Anspruch noch vor seinen weiteren Bestellungen schriftlich einfordert. Detaillierte Informationen zu unserem Bonussystem findet man auf der Website www.constructioner.com und im Servicebereich.
13.3. Constructioner Softwarelizenz Der Kauf eines Constructioner Lizenzcodes ermöglicht die öffentliche Freischaltung einer (Anzahl: 1) Constructioner Webapplikation. Der für die öffentliche Freischaltung benötigte URL-spezifische "Public Access Key" wird mit dem Lizenzcode generiert, den man beim Kauf einer Softwarelizenz erhält. Die Generierung des Public Access Keys muss innerhalb eines Jahres ab Bestellung vom Kunden vorgenommen werden. Erfolgt die Generierung zu einem späteren Zeitpunkt, so kann die ordnungsgemäße Erzeugung des Public Access Keys von Artware nicht mehr garantiert werden. Artware ist in diesem Fall von jeglicher Gewährleistung entbunden. Die Nutzung der Software Constructioner erfolgt ausschließlich im Rahmen der mit der Software mitausgelieferten Lizenzvereinbarung und ist daher nicht Gegenstand dieser AGB.
13.4. Verfügbarkeit des Servicebereichs Artware stellt den Servicebereich seinen Kunden bis auf Widerruf zur Verfügung. Der Kunde bzw. die Benutzer eines Accounts können daraus keinerlei Ansprüche geltend machen. Der Betrieb des Servicebereichs erfolgt ohne Zusicherung der jederzeitigen Verfügbarkeit, Artware ist jedoch bestrebt, den Online-Dienst durchgehend, mit Ausnahme der üblichen Wartungszeiten, anzubieten. Artware behält sich das Recht vor, den Zugang zum Servicebereich auch ohne Angabe von Gründen zu sperren. Jene Ansprüche, die sich bis zum Zeitpunkt der Sperre ergeben haben, behalten dabei Ihre Gültigkeit (zB. Provisionszahlungen im Rahmen der Partnervereinbarung). 1
3.5. Sperre eines Accounts Bei missbräuchlicher Verwendung des Servicebereichs durch einen Benutzer kann das gesamte Account, welchem dieser Benutzer zuzuordnen ist, von Artware ohne Angabe von Gründen gesperrt bzw. gelöscht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn · ein Benutzer falsche Angaben abspeichert (zB Firmendaten, Userdaten, Kreditkartendaten, etc), · ein Benutzer ungültige Bestellungen generiert (zB missbräuchliche Verwendung der Mehrwertsteuernummer im EURaum, Verwendung von nicht gedeckter, abgelaufener oder gestohlener Kreditkartendaten, etc), · ein Benutzer sein Account oder seine Zugangsdaten anderen Benutzern zur Verfügung stellt, die der Firma nicht unmittelbar zuzuordnen sind, · Artware den begründeten Verdacht hat, dass der Benutzers sicherheits- oder betriebsgefährdende oder gesetzeswidrige Aktivitäten durchführt. Einem gesperrten Benutzer ist es nicht gestattet, ein neues Account anzulegen. Durch die Sperre oder Löschung eines Accounts gehen sämtliche Ansprüche des Kunden unverzüglich verloren, die mit dem Account in Verbindung stehen. Das gilt insbesondere für · die im Rahmen des Bonus Systems errechnete aktuelle Bonusstaffel des Accounts, · die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die im Rahmen des Servicebereichs angeboten werden und · all jene Aktivitäten und Ansprüche, die im Rahmen eines Partnervertrages vereinbart wurden. 1
4. Dienstleitung Providing (ASP)
Die Kosten für Providing sind quartalsweise im Voraus fällig. Die vertragliche Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Die Kündigung ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils ein Monat vor Ablauf des bereits verrechneten Kalenderquartals schriftlich möglich, ansonsten verlängert sich die Dienstleistung Providing automatisch für ein weiteres Quartal. Bereits verrechnete Kosten für Providing werden nicht rückerstattet.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht vollstreckbar sein, so berührt dies die Wirkung und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten automatisch Bestimmungen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen so nahe als möglich kommen. Der Auftraggeber und Artware werden partnerschaftlich zusammenwirken, um die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine etwaige Unvollständigkeit von Bestimmungen. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Artware unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Alle Rechte und Pflichten aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, gehen auf etwaige Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Erfüllungsort ist der Sitz der Artware. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Artware und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Artware in Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. |